Was ist udo di fabio?

Udo Di Fabio ist ein deutscher Jurist und Verfassungsrechtler. Er wurde am 29. Januar 1954 in Heidelberg geboren. Nach seinem Jurastudium an der Universität Heidelberg und dem Referendariat in Darmstadt trat er 1981 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein.

Di Fabio promovierte im Jahr 1983 zum Dr. jur. und habilitierte sich im Jahr 1990 an der Universität Heidelberg. Von 1991 bis 2002 war er als Professor für öffentliches Recht an der Universität Trier tätig.

Von 2002 bis 2011 gehörte Di Fabio als Richter dem Bundesverfassungsgericht an. Während dieser Zeit war er maßgeblich an zahlreichen wichtigen Entscheidungen beteiligt, unter anderem zum Thema Hartz IV und zu Fragen der Grundrechte.

Di Fabio gilt als führender Experte im Verfassungsrecht und hat zahlreiche Publikationen zu diesem Thema veröffentlicht. Er ist ein gefragter Gastdozent an verschiedenen Universitäten und wurde mehrfach als Sachverständiger vor Parlamentsausschüssen angehört.

Neben seiner akademischen Karriere ist Di Fabio auch als Rechtsanwalt tätig und berät in verfassungsrechtlichen Fragen. Er ist Mitglied in verschiedenen juristischen Vereinigungen und Gremien.

Udo Di Fabio hat darüber hinaus auch politische Ämter innegehabt. So war er zwischen 1999 und 2002 Staatssekretär im Bundesinnenministerium unter Otto Schily und von 2014 bis 2018 Richter am Staatsgerichtshof des Landes Brandenburg.

Aufgrund seiner fachlichen Expertise und seines juristischen Engagements genießt Di Fabio hohes Ansehen in der deutschen Rechtswissenschaft.